1. Preise und Zahlungsmodalitäten werden für jeden Vorgang gesondert vereinbart. Sollte dies nicht geschehen sein, gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste ohne Abzüge. Die Zahlung erfolgt in solchen Fällen per Vorauskasse. M&C behält sich vor, die Preisliste jederzeit und ohne Ankündigung zu verändern.
2. Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb 30 Tagen vor Installationsbeginn bzw. Abholung der gemieteten Geräte storniert, ist eine Abstandsgebühr in Höhe von 20% der vereinbarten Gebühren zu zahlen.
3. Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb 10 Tagen vor Installationsbeginn bzw. Abholung der gemieteten Geräte storniert, ist eine Abstandsgebühr in Höhe von 50% der vereinbarten Gebühren zu zahlen.
4. Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb von 4 Tagen vor Installationsbeginn bzw. Abholung der gemieteten Geräte storniert, ist eine Abstandsgebühr in Höhe von 100% der vereinbarten Gebühren zu zahlen.
5. Im Falle eines Zahlungsverzuges des Auftraggebers kann M&C ohne besonderen Nachweis Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung stellen. Sonstige Ansprüche von M&C bleiben unberührt.
6. Der Auftraggeber ist auf seine Kosten für die angemessene Verpflegung unserer Mitarbeiter während den Auf-, Abbau und Veranstaltungstagen zuständig.
Je Einsatztag (maximal 10 Stunden) ist eine warme Mahlzeit und ausreichend antialkoholische Getränke zu stellen.
Kann der Auftraggeber die Verpflegung nicht, oder nicht ausreichend stellen, wird eine Verpflegungspauschale je Mitarbeiter und Tag in Höhe von 20€ zzgl. MwSt. berechnet.
7. Der Auftraggeber trägt zusätzlich folgende örtlichen Kosten, insofern diese nicht in unserem Angebot berücksichtigt sind:
- Kosten für Stromanschlüsse inkl. derem Verbrauch
- Kosten für Wasseranschlüsse inkl. derem Verbrauch
- Kosten für Müllentsorgung
- Kosten für örtliche Bauabnahme
- Kosten für Fahr-, Durchfahrts- und Parkgenehmigungen
8. Bei Teilleistungen steht M&C die Abrechnung von Teilzahlungen zu.
9. Erhöhen sich die Preise kann M&C diese unter folgenden Voraussetzungen entsprechend in Rechnung stellen:
- M&C hat die Preiserhöhung nicht zu verantworten
- M&C belegt die Preierhöhung und es ist seit Vertragsschluss ein Zeitraum von mehr als 3 Monaten vergangen
- Bei einer Preiserhöhung hat der Auftraggeber innerhalb 10 Tagen die Möglichkeit den Vertrag schriftlich zu widerrufen. Geschieht dies nicht, wird der neue Preis wirksam.
Bei erfolgtem Widerruf gelten die Bedingungen zur Kündigung entsprechend
10. Der Auftraggeber kann nur dann Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn dies unstrittig oder rechtskräftig festgestellt ist.