1. Preise und Zahlungsmodalitäten werden für jeden Vorgang gesondert vereinbart. Sollte dies nicht geschehen sein, gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste ohne Abzüge. Die Zahlung erfolgt in solchen Fällen per Vorauskasse. M&C behält sich vor, die Preisliste jederzeit und ohne Ankündigung zu verändern.
2. Stornierung bereits erteilter Aufträge:
a. Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb 50 Tagen vor Installationsbeginn bzw. Abholung der gemieteten Geräte storniert, ist eine Abstandsgebühr in Höhe von 20% der vereinbarten Gebühren zu zahlen.
b. Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb 20 Tagen vor Installationsbeginn bzw. Abholung der gemieteten Geräte storniert, ist eine Abstandsgebühr in Höhe von 50% der vereinbarten Gebühren zu zahlen.
c. Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb von 10 Tagen vor Installationsbeginn bzw. Abholung der gemieteten Geräte storniert, ist eine Abstandsgebühr in Höhe von 100% der vereinbarten Gebühren zu zahlen.
3. Für die Miete von mobilen Bühnen gelten gesonderte Abstandsgebühren:
a. In Höhe von 20% bei Stornierung außerhalb von 90 Tagen vor Aufbaubeginn.
b. In Höhe von 50% bei Stornierungen innerhalb 90 Tagen vor Aufbaubeginn.
c. In Höhe von 80% bei Stornierungen innerhalb 60 Tagen vor Aufbaubeginn.
d. In Höhe von 100% bei Stornierung innerhalb von 30 Tagen vor Aufbaubeginn.
4. Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb von 4 Tagen vor Installationsbeginn bzw. Abholung der gemieteten Geräte storniert, ist eine Abstandsgebühr in Höhe von 100% der vereinbarten Gebühren zu zahlen.
5. Im Falle eines Zahlungsverzuges des Auftraggebers kann M&C ohne besonderen Nachweis Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung stellen. Sonstige Ansprüche von M&C bleiben unberührt.
6. Auftraggeber trägt zusätzlich folgende örtlichen Kosten, insofern diese nicht in unserem Angebot berücksichtigt sind:
• Kosten für Stromanschlüsse inkl. deren Verbrauch
• Kosten für Wasseranschlüsse inkl. deren Verbrauch
• Kosten für Müllentsorgung
• Kosten für örtliche Bauabnahme
• Kosten für Fahr-, Durchfahrts- und Parkgenehmigungen
7. Bei Teilleistungen steht M&C die Abrechnung von Teilzahlungen zu.
8. Erhöhen sich die Preise kann M&C diese unter folgenden Voraussetzungen entsprechend in Rechnung stellen:
• M&C hat die Preiserhöhung nicht zu verantworten
• M&C belegt die Preiserhöhung und es ist seit Vertragsschluss ein Zeitraum von mehr als 1 Monaten vergangen
• Bei einer Preiserhöhung hat der Auftraggeber innerhalb 10 Tagen die Möglichkeit den Vertrag schriftlich zu widerrufen. Geschieht dies nicht, wird der neue Preis wirksam. Bei erfolgtem Widerruf gelten die Bedingungen zur Kündigung entsprechend
9. Der Auftraggeber kann nur dann Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn dies unstrittig oder rechtskräftig festgestellt ist.